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Neue Rubrik "Bericht des Bürgermeisters"
Neue Satzungen und Richtlinien der Gemeinde Oßling
Neugestaltung der Seite "Kindertagesstätte Knirpsenland"
Bauen / Wohnungsangebote
Tipps der Verbraucherzentrale / Energieagentur



Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-
Entwicklungsstrategien ab 2023 (Föderrichtlinie LEADER-FRL LEADER/2023)
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde
Hier: Ertüchtigung der Sportplatzbeleuchtung auf dem Sportplatz Oßling - Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Die Gemeinde Oßling unterhält im Ortsteil Oßling einen Sportplatz, dessen Rasenfläche in den vergangenen Jahren für einen ordnungsgemäßen und sicheren Nutzungsbetrieb instandgesetzt wurde.
Das Sportplatzgelände ist barrierefrei nutzbar.
Der Sportplatz steht tagsüber den drei ortsansässigen Schulen für die Nutzung im Rahmen des Schulsportes und für Angebote sowie dem Hort der kommunalen Grundschule zur Verfügung. Nach Schulschluss erfolgt der Trainingsbetrieb des ortsansässigen Sportvereins der Sportgemeinschaft Oßling/ Skaska (SGO) insbesondere im Bereich Fußball. In der Abteilung Fußball bestehen Spielgemeinschaften mit der DJK Blau-Weiß Wittichenau aus unserer Nachbarkommune Wittichenau im Bereich der D-Jugend und Herren. Abwechselnd und regelmäßig erfolgt der Trainingsbetrieb in Oßling und Wittichenau.
Das Vorhaben soll als gemeindeübergreifendes Projekt mit der Stadt Wittichenau im Rahmen der bestehenden Spielgemeinschaften durchgeführt werden.
Durch den gemeinsamen Trainings- und Spielbetrieb ergeben sich Synergien für beide Kommunen und die sportlichen Angebote konnten aufrechterhalten werden. Mit Etablierung der Spielgemeinschaften kann der Sportplatz noch optimaler ausgelastet werden.
Die Bewirtschaftung des Sportplatzes erfolgt durch die Sportgemeinschaft Oßling/ Skaska im Ehrenamt unter Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch die Gemeinde. Die SGO konnte ihre Mitgliederzahlen stabilisieren und ist aktiv in der Ausbildung von Jugendtrainern und -schiedsrichtern tätig.
Die SGO vereint verschiedene Sportabteilungen unter ihrem Dach, wobei in der Sektion Fußball die meisten Mitglieder angemeldet sind. Die SGO ist in der Gemeinde Oßling ein starker und sicherer Partner der Gemeinde im Bereich Jugendarbeit und bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
Für uns als Gemeinde ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit zu optimieren. Dazu zählt auch eine energieeffiziente und ressourcenschonende Betreibung der Flutlichtanlage. Wir werden daher die Demontage der Bestandsstrahler (12 Stück) und die Montage von LED-Strahlern (6 Stück) durchführen.
Der Sportplatz wird auch als Festplatz für Sport- und Dorffeste genutzt. Bezüglich der Beleuchtung ergeben sich Synergien daher auch bei Abend- und Festveranstaltungen im Rahmen dieser Aktivitäten.
Mit Schreiben vom 05.03.2025 hat das LRA Bautzen - Kreisentwicklungsamt für das Projekt mit geschätzten Gesamtkosten von 26.000 EUR einen Fördermittelbescheid erlassen. Der Fördersatz beträgt 80% (= 20.800 EUR).
Das Projekt ist ein ELER-kofinanziertes Vorhaben und wird aus EU-Mitteln unterstützt.

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Bundestagswahl: Ergebnisse der Wahlbezirke(PDF-Datei)
Jahresrückblick 2024 des Bürgermeisters:
Teil I: Januar bis Juni (PDF-Datei)
Teil II: August bis Dezember (PDF-Datei)



Nachrichten zur Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (OHTL):
www.ohtl.de
OHTL Newsletter 02 / 2025 (PDF-Datei)

Verwaltungskostensatzung - 4. Änderungssatzung (PDF-Datei)
Hebesatzsatzung (Grund- und Gewerbesteuer) (PDF-Datei)

Alte Obstbäume als Kulturgut und Lebensraum erhalten! (PDF-Datei)

Die aktuellen Fahrpläne des örtlichen Nahverkehrs finden Sie auf den Seiten der Verkehrsverbünde:
https://www.vvo-online.de/de
(Seite des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe)
https://www.zvon.de
(Seite des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien)
FFW Milstrich - Anbau einer Garagen-/Werkstatteinheit (PDF-Datei)
Projekt Jugendsportpark Oßling (PDF-Datei)
Überwachung und Bekämpfung von Schadinsekten im Privat- und Körperschaftswald (PDF-Datei)
Kommunales Energiemanagement in der Gemeinde Oßling
Seit dem 01. Januar 2023 beteiligt sich die Gemeinde Oßling am kommunalen Energiemanagement. Das Vorhaben wird mit 90% vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre und endet somit am 31. Dezember 2025.
Innerhalb dieses Projekts wurden ein Energiemanager, Herr Felix Roßdeutscher, und ein Energietechniker, Herr Sven Bartnitzek, in Teilzeit eingestellt, um einen optimalen Verlauf des Projekts sicherzustellen. Es wurde ein Energieteam gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister Johannes Nitzsche, sowie den oben genannten Energiemanager und Energietechniker.
In einem Teil der Datenerfassung steht uns die SachsenEnergie AG zur Seite.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
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Wohngeldreform 2023
Flyer Wohngeldreform 2023
Online Antrag Wohngeld über www.amt24.sachsen.de
--> bisher nur für Mieter möglich
--> Lastenzuschuss benötigt noch Papierantrag
Hotline Wohngeld: 03591 525150280

Aktueller Fahrplan des Sparkassenmobils
Montag: 14:00 bis 14:30 Uhr im OT Milstrich - Bushaltestelle Mittelstraße
Mittwoch: 09:00 bis 09:30 Uhr im OT Döbra - Bushaltestelle
Freitag (jede ungerade Woche): 09:00 bis 09:30 Uhr im OT Oßling - Parkplatz der Gemeindeverwaltung
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Information zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen

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